Koordination
Gutgläubige Forschung und Offenlegung
Wenn Sie in gutem Glauben handeln, diese Richtlinie einhalten und sich angemessen bemühen, Schäden zu vermeiden, behandeln wir Ihre Forschung im Rahmen dieser Richtlinie als autorisiert und leiten deswegen keine rechtlichen Schritte ein. Dies autorisiert kein Verhalten, das gegen geltendes Recht verstößt oder Systeme außerhalb unserer Kontrolle betrifft.
Koordinierte Offenlegung
Geben Sie uns bitte eine angemessene Gelegenheit zur Untersuchung und Bereitstellung einer Korrektur, bevor Sie Details veröffentlichen. Wir stimmen Zeitpunkt und Umfang der Offenlegung mit Ihnen ab, nennen Sie auf Wunsch und verwenden gegebenenfalls ein öffentliches Advisory oder eine CVE.
Daten in der Meldung
Senden Sie nur die für die Bewertung erforderlichen Nachweise. Wir beschränken den Zugriff auf Meldungen und können relevante Details an Dienstleister oder betroffene Anbieter weitergeben, wenn dies für Untersuchung und Behebung erforderlich ist.